Wohnungsgenossenschaften ziehen Klage zurück. Gebühr berechnet „aus Wasser“ ist

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Wohnungsgenossenschaften ziehen Klage zurück. Gebühr berechnet „aus Wasser“ ist

Wohnungsgenossenschaften ziehen Klage zurück. Gebühr berechnet „aus Wasser“ ist
  • Ab August zahlen die Bewohner von Wohnblöcken in Lublin für ihre Abfälle auf der Grundlage ihres Wasserverbrauchs.
  • Die Stadt möchte diejenigen, die bisher keine Gebühren für die Müllabfuhr zahlen, dazu verpflichten, die Kosten für das System zu tragen.
  • Wohnungsbaugenossenschaften zogen ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Stadtrats zurück.

Im Dezember beschloss der Stadtrat von Lublin, dass die Müllgebühr ab März 36 PLN pro Monat für eine Person in einem Mehrfamilienhaus und 42 PLN für einen Hausbewohner betragen soll. Die nächste Änderung ist für Juli geplant. Die Höhe der Müllgebühr in Mehrfamilienhäusern richtet sich nach dem Wasserverbrauch. Die Müllgebühr wird berechnet, indem die Anzahl der verbrauchten Wasserzähler mit 13,20 PLN multipliziert wird.

Der stellvertretende Bürgermeister von Lublin für Investitionen und Entwicklung, Tomasz Fulara, erklärte, das Hauptziel dieser Änderungen sei es, das System gerechter zu gestalten, da – wie er betonte – rund 50.000 Menschen nicht daran beteiligt seien und sich somit der Gebührenzahlung entziehen. Er wies auch darauf hin, dass viele andere Städte auf ein System umstellen, bei dem die Abfallgebühren auf der Grundlage des Wasserindex festgelegt werden.

Der Vorsitzende des Stadtrats, Jarosław Pakuła, sagte, dass es sich wahrscheinlich nicht um ein perfektes System handele, seiner Meinung nach aber um das gerechteste.

Streit um Pro-Kopf-Wasserverbrauchsnormen

In der ersten Version des neuen Systems ging die Stadt von einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 2,72 Kubikmetern pro Person und Monat aus.

Die vier größten Wohnungsbaugenossenschaften in Lublin waren mit diesem Standard nicht einverstanden und reichten Beschwerde beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht ein. Sie schlugen vor, den durchschnittlichen Verbrauch auf 3,70 Kubikmeter pro Monat und Person festzulegen. Letztendlich wurde er auf 3 Kubikmeter pro Person festgelegt – daraufhin zogen die Genossenschaften ihre Beschwerde beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht zurück.

Das bedeutet, dass in besonderen Fällen, wie etwa dem Fehlen eines Wasserzählers, einem Eigentümerwechsel der Wohnung, dem Tod eines Bewohners oder einer stufenweisen Belegung des Gebäudes, die Gebühr pauschal berechnet wird – in Höhe von 3 Kubikmetern Wasser pro Person, d. h. 39,60 PLN pro Monat für einen Bewohner – schreibt Dziennik Wschodni.

Bei der „Wasser“-Methode gibt es eine gesetzliche Obergrenze für die Höchstgebühr

Zur Erinnerung: Bei der Methode „Wasser“ gibt es eine gesetzliche Obergrenze für die Höchstgebühr. Derzeit darf diese nicht höher sein als 7,8 Prozent des durchschnittlichen monatlichen verfügbaren Einkommens pro Person für einen Haushalt – derzeit beträgt sie 247,03 PLN pro Monat für einen Haushalt, unabhängig vom Verbrauch und der Anzahl der Bewohner.

Wir möchten noch hinzufügen, dass das Gesetz auch die Höchstgebühr pro Kubikmeter verbrauchten Wassers festlegt – derzeit beträgt sie 22,17 PLN (0,7 % des durchschnittlichen verfügbaren monatlichen Einkommens pro Person).

Aufgrund der Beschwerde tritt die Wassergebühr einen Monat später als geplant – nämlich ab August – in Kraft.

Die Wassermethode wird insbesondere von vielen Gemeinden mit touristischem Charakter angewendet. Dazu gehören Sopot, Kołobrzeg, Świnoujście, Mielno, Ustka und Karpacz. Sie ermöglicht es ihnen, Gebühren für nicht registrierte Touristen zu erheben.

Auch in Mehrfamilienhäusern wird es häufig eingesetzt, um die Abfallwirtschaft zu straffen und Gebührenhinterziehung aufzudecken; unter anderem kommt es in Częstochowa, Szczecin und Łódź zum Einsatz.

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